Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Stephan Stärzl berät und vertritt Sie auf sämtlichen Gebieten des Erbrechts. Dies betrifft generell zum einen die Vorsorge im Hinblick auf den eigenen Tod (vorweggenommene Erbfolge, Erstellen lebzeitiger Verfügungen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).

Zum anderen geht es um die Vertretung im Erbfall (Erbauseinandersetzung, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisansprüche, Vertretung im Erbscheinsverfahren, Abgabe von Erbschaftssteuererklärungen etc.).